Allgemeine Geschäftsbindingungen (AGB) & Mietbedingung
Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Mit Veröffentlichung neuer AGB verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit.
Maßgeblich ist die Fassung vom 21.04.2026.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Mietverträge über Selbstfahrer-Mietfahrzeuge, Mietartikel (insbesondere Mobilitätshilfen und Zubehör) sowie für den Verkauf von Artikeln zwischen der Firma Freedom-Rent e. K. (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Der Mieter erkennt mit Abschluss des Mietvertrages diese AGB sowie die im Mietvertrag enthaltenen Vereinbarungen als verbindlich an. Die Anmietung von Kraftfahrzeugen und/oder Mietartikeln erfolgt grundsätzlich zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Die vereinbarten Mietpreise für Kraftfahrzeuge umfassen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Kosten für Wartung und Verschleiß einschließlich Ölverbrauch, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Zusatzausstattungen und Zusatzprodukte sind nicht Bestandteil des Mietpreises und werden – sofern vereinbart – gesondert berechnet.
Die Miete für Kraftfahrzeuge umfasst ausschließlich die Grundausstattung des jeweiligen Fahrzeugs. Zusätzliche Ausstattungen und Zubehör können gegen gesonderten Aufpreis hinzugebucht werden.
Rollstuhlgerechte Fahrzeuge (Rollstuhlbusse) verfügen über eine Grundausstattung von zwei Sitzplätzen sowie einer Rollstuhlbefestigung. Weitere Ausstattungen, insbesondere zusätzliche Einzelsitze oder zusätzliche Rollstuhlbefestigungen, können – sofern verfügbar – gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
Bereits am Fahrzeug vorhandene Zusatzausstattungen (z. B. Anhängerkupplung, Winterreifen) werden gesondert berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter diese zusätzliche Ausstattung nicht in Anspruch nimmt.
Die Miete für Hilfsmittel umfasst ausschließlich die Grundausstattung des jeweiligen Mietobjekts. Zusätzliche Ausstattungen und Zubehör können – sofern verfügbar – gegen gesonderten Aufpreis hinzugebucht werden.
Im Rahmen der Vermietung unserer Fahrzeuge verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Kunden. Hierzu gehören insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie vertragsrelevante Informationen.
Einsatz von GPS-Ortungssystemen
Unsere Fahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein. Die Ortung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Diebstahlschutz und Wiederbeschaffung des Fahrzeugs
- Sicherstellung der Vertragseinhaltung (z. B. bei unbefugter Nutzung oder Überschreitung vereinbarter Nutzungsgebiete)
- Schutz berechtigter Interessen des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Wichtige Hinweise:
- Eine permanente Überwachung des Fahrverhaltens oder der Bewegungsprofile findet nicht statt.
- Die Ortung wird nur im Anlassfall (z. B. Diebstahl, Nichtrückgabe, Verdacht auf vertragswidrige Nutzung) aktiviert und ausgewertet.
- Eine Nutzung der Daten zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erfolgt nicht.
Speicherdauer
Die erhobenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. an Strafverfolgungsbehörden im Diebstahlfall).
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Für die Anmietung gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindesalter 21 Jahre
- Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Gültiger europäischer Führerschein (Klasse B)
- Gültigen europäischen Reisepass oder Personalausweis
- Datenschutzerklärung
- Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung;
- Vertretungserklärung je Mietvorgang, (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
- Betreuungsausweis in Kopie
- Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
Für die Anmietung gelten folgende Voraussetzungen:
- Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Gültigen europäischen Reisepass oder Personalausweis
- Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung;
- Vertretungserklärung je Mietvorgang (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
- Betreuungsausweis in Kopie
- Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
Der Mieter hat bei Abholung des Mietobjekts die nachfolgend aufgeführten Dokumente im Original vorzulegen:
- Gültiger europäischer Führerschein Hauptfahrer (Mieter)
- Gültiger europäischer Führerschein Zusatzfahrer
- Reisepass zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Nachweis über die im Voraus online geleistete Zahlung für das Mietobjekt sowie über die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution, vorzulegen in Form einer Zahlungsbestätigung, eines Überweisungs- oder Transaktionsbelegs.
Unter den Punkten a) bis c) sind die jeweils erforderlichen Dokumente im Original vorzulegen. Die Vorlage von Kopien oder digitalen Nachweisen ist ausgeschlossen.
Für die Nutzung gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben
- Das Kraftfahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Fahrer und Zusatzfahrer geführt werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
- Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer vollumfänglich für die Nutzung des Kraftfahrzeugs bzw. Mietobjekts. Dies gilt insbesondere für rollstuhlgerechte und behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge, bei denen besondere Sorgfaltspflichten zu beachten sind. Die jeweils zulässige Tragfähigkeit der Auffahrrampe bzw. Hebebühne ist zwingend zu beachten.
- Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass der zu transportierende Rollstuhl einschließlich der darin beförderten Person für den Transport im jeweiligen Fahrzeug geeignet und zulässig ist. Insbesondere hat sich der Mieter davon zu überzeugen, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Anforderungen eingehalten werden und der Rollstuhl ordnungsgemäß sowie transportsicher befestigt ist.
- Die durch den Vermieter oder dessen Beauftragten erteilten Anweisungen zur Sicherung und Befestigung des Rollstuhls sowie der darin beförderten Person sind vom Mieter und/oder Fahrer strikt zu beachten.
- Die ausgehändigte Beschreibung sowie Einweisung sind vor Fahrtbeginn und bei Fahrtende zwingend zu beachten.
- Bei der Nutzung eines rollstuhlgerecht umgebauten Fahrzeugs ist die jeweils zulässige Tragfähigkeit der Auffahrrampe bzw. Hebebühne zwingend zu beachten.
- Das jeweils zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist zwingend zu beachten.
- Das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.
- Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Keine Nutzung für Motorsport, Transport gefährlicher Güter oder rechtswidrige Zwecke.
- Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ihn am Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug kein Verschulden trifft.
- Haftung des Mieters für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit.
- Bei Unfällen haftet der Mieter dem Vermieter entsprechend den Bedingungen des Mietvertrags ohne Rücksicht auf Verschulden.
- Der Mieter haftet je Schadensfall im Rahmen der in den Mietpreisen festgelegten Haftungsbegrenzung für unmittelbare und mittelbare Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Haftungsbegrenzung.
- Etwaige vor Mietbeginn bestehende Schäden werden im Rahmen der Übergabe erfasst und dokumentiert und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
- Nach Mietende ist der Mieter verpflichtet, das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt bei der Rückgabe nochmals auf vorhandene und neue Schäden zu überprüfen. Etwaige Schäden sind vom Vermieter in digitaler Form zu dokumentieren und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
- Treten während der Mietzeit Schäden oder Mängel auf, ist der Vermieter zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise unverzüglich, spätestens jedoch während der Geschäftszeiten, telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
- Unterlässt der Mieter die Einholung einer Weisung bzw. Zustimmung des Vermieters oder veranlasst er Reparaturen eigenmächtig, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Reparaturkosten in vollem Umfang.
- Reparaturen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nur durchgeführt werden, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten je Einzelfall 50,00 EUR netto nicht übersteigen. In diesem Fall ist das ausgetauschte Altteil mit dem entsprechenden Beleg dem Vermieter bei Rückgabe des Mietobjekts auszuhändigen.
- Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Folgekosten, wenn das Mietobjekt infolge eines technischen Mangels nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.Garantie- und Ersatzansprüche aus der Durchführung der Reparatur werden an den Vermieter abgetreten.
- Verschleißschäden gehen zulasten des Vermieters, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter zurückzuführen sind.
- Das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt und hat dieses bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Ausgenommen hiervon sind rollstuhlgerecht umgebaute Fahrzeuge, für die abweichende Vereinbarungen gelten können.
- Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter vollständig.
- Bei Rückgabe des Kraftfahrzeugs ohne vollständige Betankung berechnet der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zum jeweils gültigen Kraftstoffpreis sowie eine Aufwandspauschale gemäß der zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Preisliste.
Ferner wird der für die Betankung erforderliche Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten gemäß Preisliste berechnet. Ein Nachweis geringerer Kosten bleibt ausgeschlossen. - Bei Diesel-Fahrzeugen ist das Betanken mit Bio-Diesel grundsätzlich untersagt.
- Schäden, Folgeschäden sowie daraus resultierende Mehrkosten, die durch eine unsachgemäße Betankung oder die Verwendung nicht freigegebener Betriebsstoffe am Kraftfahrzeug entstehen, hat der Mieter in voller Höhe zu tragen.
- Alle während der Mietzeit verursachten Strafzettel, Verwarnungen, Bußgelder, Maut-, Park- oder sonstigen Gebühren trägt der Mieter inklusive anfallenden Nebenkosten. Der Vermieter ist berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Daten des Mieters bzw. Fahrers an die zuständigen Behörden oder Dienstleister weiterzugeben.
- Der Mieter trägt alle Gebühren für, Fähren, Tunnel- oder Autobahngebühren.
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Mietobjekten (Mobilitätshilfen sowie Zubehör) haftet der Mieter in voller Höhe für die zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Neuanschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert). Ein Abzug „neu für alt“ oder sonstige Abschläge werden ausgeschlossen. Die Neu- bzw. Ersatzbeschaffung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter trägt die hierfür anfallenden Neuanschaffungskosten gemäß den zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Wiederbeschaffungskosten.
Für den Abschluss des Mietvertrags gelten die folgenden Regelungen:
- Buchungen erfolgen nach Prüfung der Verfügbarkeit und Vollständigkeit.
- Die Buchung wird erst mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters verbindlich. Vertragsabschlüsse sind digital rechtsverbindlich möglich.
- Die Reservierungsbestätigung dient lediglich der Eingangsbestätigung und ist keine Buchungsbestätigung. Eine verbindliche Buchung liegt erst nach ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter vor.
- Kann der Mieter den Nachweis über die im Voraus online geleistete Zahlung für das Mietobjekt sowie die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution nicht durch eine Zahlungsbestätigung, einen Überweisungs- oder Transaktionsbeleg erbringen, besteht kein Anspruch auf Übergabe des Mietobjekts.
- Die Rechnung wird grundsätzlich digital versendet. Eine Rechnung in Papierform ist auf Wunsch gegen eine Versandpauschale von 3,00 € erhältlich und wird postalisch zugestellt.
- Eine verbindliche Buchung wird gegenstandslos, sofern das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt nicht spätestens innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt wird oder der Mieter die Buchung unter Berücksichtigung der allgemeinen Stornobedingungen vor Abholung storniert.
- Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Aufwand entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale war. Der Vermieter verzichtet im Übrigen auf die Geltendmachung weitergehender Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Mieter.
- Kann das Kraftfahrzeug bzw. Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht übergeben werden, verzichtet der Mieter auf weitergehende Schadensersatzansprüche, sofern den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
Für die Mietdauer und Rückgabe gelten folgende Regelungen:
- a) Die Mietdauer richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum und ist verbindlich. Eine Verlängerung ist aufgrund hoher Nachfrage nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich, erfolgt – sofern überhaupt möglich – nur einmalig und muss mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt angefragt werden. Dies gilt insbesondere für rollstuhlgerecht umgebaute Fahrzeuge. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
- Bereits gewährte Staffel- oder Sonderpreise finden im Verlängerungsfall keine Anwendung.
- Eine unberechtigte Weiterbenutzung des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes, insbesondere der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
- Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus berechtigtem Interesse unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegenden Unzulässigkeiten sowie bei erheblichen Verletzungen vertraglicher Pflichten vor.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
- Die Mietdauer richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit um mehr als eine Stunde wird als zusätzlicher Miettag gewertet und mit dem jeweils gültigen Tagesmietpreis berechnet. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte oder zum Zeitpunkt geltende Stunden-, Spezial- oder Aktionspreise.
- Wochenpauschalen (7 Tage) und Monatspauschalen (28 Tage) sind während der vereinbarten Mietlaufzeit verbindlich und nicht veränderbar. Über die jeweilige Pauschaldauer hinausgehende Miettage werden mit dem jeweils gültigen Tagesmietpreis berechnet. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte Spezialtarife und Aktionspreise.
- Die Rückgabe des Kraftfahrzeugs/Mietobjekts hat am vertraglich vereinbarten Ort und innerhalb der geltenden Öffnungszeiten zu erfolgen.
- Ein kurzfristig angefragter Abhol- bzw. Hol- und Bringservice für das Kraftfahrzeug/Mietobjekt ist nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Ein Anspruch auf Durchführung dieses Services, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen, besteht nicht.
- Das Kraftfahrzeug/Mietobjekt ist bei Rückgabe in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Erfolgt die Rückgabe in verschmutztem Zustand, berechnet der Vermieter eine zum Zeitpunkt der Rückgabe gültige Reinigungspauschale gemäß Preisliste.
- Das Kraftfahrzeug ist bei Rückgabe vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Bei Rückgabe des Kraftfahrzeugs ohne vollständige Betankung berechnet der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zum jeweils gültigen Kraftstoffpreis sowie eine Aufwandspauschale gemäß der zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Preisliste. Ebenso wird der für die Betankung erforderliche Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten gemäß Preisliste berechnet.
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Kraftfahrzeugs/Mietobjekts bleibt der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe geschuldet. Eine (anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen.
Für die Abrechnung gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen:
- Zahlung ausschließlich per EC-/Kreditkarte oder PayPal; Barzahlung ausgeschlossen
- Mietpreise ergeben sich aus dem Mietvertrag
- Kaution ergibt sich aus dem Mietobjekt (e)
- Gutscheine und Rabattcodes sind zulässig (KEINE Auszahlung möglich)
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Kraftfahrzeugs/Mietobjekts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Mietpreises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.
- Bei einer Verlängerung der Mietdauer finden zuvor gewährte Staffel- oder Sonderpreise keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Verlängerung durch den Vermieter genehmigt wurde.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden mit Abschluss des Mietvertrags verbindlicher Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Im Mietpreis für Kraftfahrzeuge sind eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung enthalten. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall – abhängig von der jeweiligen Fahrzeugkategorie – zwischen 2.500 EUR und 5.000 EUR.
- Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bis zum vollständigen Ausschluss der Selbstbeteiligung ist gegen gesonderten Aufpreis möglich.
- Der Abschluss zusätzlicher Versicherungsleistungen, insbesondere einer erweiterten Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, eines Diebstahlschutzes, einer Reifenversicherung sowie einer Windschutzscheibenversicherung, ist optional und gegen gesonderten Aufpreis möglich. Weitere von Freedom-Rent e. K. angebotene Versicherungsleistungen können ebenfalls individuell vereinbart werden.
- Für optionale Zusatzversicherungen gilt eine Selbstbeteiligung. Umfang, Bedingungen sowie die Höhe der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung.
- Zusätzliche Versicherungsleistungen gelten ausschließlich, sofern diese vor Mietbeginn gebucht und durch den Vermieter bestätigt wurden.
- Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei unberechtigter Nutzung, falschen Angaben, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht oder wenn das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag benannten Fahrer geführt wird.
- Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise zur Begleichung entstandener Schäden und daraus resultierender Kosten zu verwenden und entsprechend zu verrechnen.
Bei Stornierungen gelten verbindlich die nachstehenden Regelungen:
- Roll-In Fahrzeuge/Rollstuhlbus: mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin, Vertragsstrafe für die Fristverletzung = Tagesmietpreis (ausgenommen Spezialtarif, Aktionspreise)
- Stornogebühr für Roll-In Fahrzeuge/Rollstuhlbus als Aufwendungsersatz = 30 % des gebuchten Miettarifs, mindestens jedoch 45,00 EUR
- Transporter / 9‑Sitzer / Mobilitätshilfen / Mietartikel: mindestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin, Vertragsstrafe für die Fristverletzung = Tagesmietpreis (ausgenommen Spezialtarif, Aktionspreise)
- Stornogebühr für Transporter / 9‑Sitzer / Mobilitätshilfen / Mietartikel als Aufwendungsersatz = 30 % des gebuchten Miettarifs, mindestens jedoch 45,00 EUR
- Bearbeitung von Verwarnungen, Bußgeldbescheiden, Maut-, Park-, oder sonstigen Gebühren, die dem Vermieter während oder nach der Mietzeit bekannt oder zugestellt werden. Für jeden Bearbeitungsvorgang wird eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR netto berechnet.
- Unterlässt der Mieter oder der Fahrer die Meldung eines Schadens oder eines Verkehrsunfalls, verpflichtet sich der Mieter für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR.
- Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe tritt neben die Pflicht zur Schadensmeldung.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
- Die Lieferung von Fahrzeugen ist vom Bestimmungsort aus innerhalb eines Umkreises von 300 km gegen gesonderten Aufpreis möglich.
- Die Lieferung von Rollstühlen sowie weiteren Miet- und/oder Verkaufsartikeln ist bundesweit innerhalb Deutschlands an den vom Mieter angegebenen Bestimmungsort gegen gesondert berechnete Versand- bzw. Paketkosten und/oder gegen Aufpreis möglich.
- Ein kurzfristig angefragter Abhol- bzw. Hol- und Bringservice für das Mietfahrzeug ist nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Ein Anspruch auf Durchführung dieses Services, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen, besteht nicht.
- Beim Hol- und Bringservice erfolgen Auslieferungen montags bis freitags ab 10:00 Uhr. Die Lieferung richtet sich nicht nach dem vereinbarten Mietzeitbeginn. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt der Abfahrt des Fahrzeugs von der Abholstation. Beispiel: Bei einem Mietzeitbeginn um 14:00 Uhr beginnt die Auslieferung frühestens ab diesem Zeitpunkt an der Abholstation.
- Die Abholung des Fahrzeugs ist vom Mieter so zu organisieren, dass dieses am Mietende spätestens bis 17:00 Uhr an der Abholstation eintrifft. Dies gilt auch dann, wenn das vertraglich vereinbarte Mietende nach 17:00 Uhr liegt.
- Jeder Schaden am Mietobjekt – auch geringfügige Schäden – sowie jeder Verkehrsunfall während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust des Führerscheins oder sonstige Umstände, die seine Fahrberechtigung einschränken oder aufheben, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet sich, bei einem Unfall unverzüglich die Polizei zur Feststellung des Unfallhergangs hinzuzuziehen und alle zur Klärung der Schuldfrage erforderlichen Feststellungen am Unfallort eigenverantwortlich zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Zeugen- und Beteiligtenangaben sowie die Anfertigung von Fotos und sonstigen Beweismitteln.
- Ein Schuldanerkenntnis oder eine vergleichbare Erklärung darf vom Mieter bzw. Fahrer unter keinen Umständen ohne Hinzuziehung der Polizei am Unfallort abgegeben oder unterzeichnet werden.
- Der Vermieter ist sofort telefonisch über den Unfall zu benachrichtigen. Weiterhin hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs zu übergeben.
- Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, folgende Daten vollständig festzuhalten und dem Vermieter zur Verfügung zu stellen:
- Personalien und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen
- Zeitpunkt, Ort, Straße und Unfallhergang
- amtliche Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
- polizeiliche Vorgangsnummer bzw. Kennzeichen/Anschrift der Dienststelle (sofern vorhanden)
- Verstößt der Mieter oder der Fahrer gegen diese Pflichten, haftet der Mieter dem Vermieter in voller Höhe für daraus entstehende Schäden und Kosten, unabhängig von einer vereinbarten Haftungsbegrenzung. Dies gilt insbesondere für Nachteile beim Versicherungsschutz, Regressforderungen oder Rückstufungsschäden.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis ist – sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist (ausgenommen Minderkaufleute gemäß § 4 HGB) – der Sitz des Vermieters.
So funktioniert die Best-Price-Garantie
- Das Vergleichsangebot muss identisch sein (Datum, Uhrzeit, Strecke, Fahrzeug, Leistungen).
- Es muss sich um einen seriösen, öffentlich zugänglichen Anbieter handeln.
- Das Angebot muss nachweisbar sein (Link oder Screenshot).
- Gültig innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage/Buchung.
- Nicht gültig bei Privatangeboten, Auktionen oder Sonderaktionen (z. B. Gutscheine).
Maßgeblich ist die Fassung vom 21.04.2026