Allgemeine Geschäftsbindingungen (AGB) & Mietbedingung




freedom-rent e.K. Stolberger Str. 62, 52068 Aachen Stand: 06.01.2026


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Mietverträge über Selbstfahrer-Mietfahrzeuge, Mietartikel (z. B. Mobilitätshilfen und Zubehör) sowie Verkaufsartikel zwischen der Firma freedom-rent e. K. (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Der Mieter erkennt die Bedingungen des zu unterzeichnenden Mietvertrags an und mietet das Fahrzeug und/oder den Mietartikel ausschließlich zur Nutzung innerhalb Deutschlands. Grenzübertritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
Die Mietpreise umfassen den Wartungsservice einschließlich Ölverbrauch sowie die Kraftfahrzeugsteuer und die Haftpflichtversicherung.
§ 1 Mietvoraussetzung Kraftfahrzeug
Für die Anmietung gelten folgende Voraussetzungen:
a) Mindesalter 21 Jahre
b) Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
c) Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
d) Gültiger europäischer Führerschein
e) Gültigen europäischer Reisepass oder Personalausweis
f) Datenschutzerklärung
g) Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung
i. Vertretungserklärung je Mietvorgang, (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
ii. Betreuungsausweis in Kopie
iii. Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
§ 2 Mietvoraussetzung Möbilitätshilfe und Zubehör
Für die Anmietung gelten folgende Voraussetzungen:
a) Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
b) Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
c) Gültigen europäischer Reisepass oder Personalausweis
d) Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung
i. Vertretungserklärung je Mietvorgang, (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
ii. Betreuungsausweis in Kopie
iii. Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
§ 3 Unterlagen bei Abholung des Mietobjekts
Der Mieter hat bei Abholung des Mietobjekts die nachfolgend aufgeführten Dokumente im Original vorzulegen:
a) Gültiger europäischer Führerschein Hauptfahrer (Mieter)
b) Gültiger europäischer Führerschein Zusatzfahrer
c) Reisepass zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
d) Nachweis über die im Voraus online geleistete Zahlung für das Mietobjekt sowie über die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution, vorzulegen in Form einer Zahlungsbestätigung, eines Überweisungs- oder Transaktionsbelegs.
§ 4 Nutzung & Haftung des Mietobjekts
Für die Nutzung gelten folgende Voraussetzungen:
a) das Fahrzeug oder Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben
b) Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Fahrer und Zusatzfahrer geführt werden.
a. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
c) Das Mietobjekt darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.
a. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
d) Keine Nutzung für Motorsport, Transport gefährlicher Güter oder rechtswidrige Zwecke.
e) Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ihn am Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug kein Verschulden trifft.
f) Haftung des Mieters für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit.
g) Bei Unfällen haftet der Mieter dem Vermieter entsprechend den Bedingungen des Mietvertrags ohne Rücksicht auf Verschulden.
h) Der Mieter haftet je Schadensfall im Rahmen der in den Mietpreisen festgelegten Haftungsbegrenzung für unmittelbare und mittelbare Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Haftungsbegrenzung.
i) Etwaige vor Mietbeginn bestehende Schäden werden im Rahmen der Übergabe erfasst und dokumentiert und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
j) Nach Mietende ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt bei der Rückgabe nochmals auf vorhandene bzw. Neue Schäden zu überprüfen. Etwaige Schäden sind vom Vermieter in digitaler Form zu dokumentieren und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
k) Treten während der Mietzeit Schäden oder Mängel auf, ist der Vermieter zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise unverzüglich, spätestens jedoch während der Geschäftszeiten, telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
a. Unterlässt der Mieter die Einholung einer Weisung bzw. Zustimmung des Vermieters oder veranlasst er Reparaturen eigenmächtig, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Reparaturkosten in vollem Umfang.
b. Reparaturen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nur durchgeführt werden, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten je Einzelfall 50,00 EUR netto nicht übersteigen. In diesem Fall ist das ausgetauschte Altteil mit der entsprechenden Beleg dem Vermieter bei Rückgabe des Mietobjekts auszuhändigen.
l) Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
a. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Folgekosten, wenn das Mietobjekt infolge eines technischen Mangels nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.Garantie- und Ersatzansprüche aus der Durchführung der Reparatur werden an den Vermieter abgetreten.
m) Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter zurückzuführen sind.
n) Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt und hat es bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt zurückzugeben.
a. Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter vollständig.
b. Bei Rückgabe des Mietobjekts ohne vollständige Betankung berechnet der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zum jeweils gültigen Kraftstoffpreis sowie eine Aufwandspauschale gemäß der zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Preisliste.
Darüber hinaus wird der für die Betankung erforderliche Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten gemäß Preisliste berechnet. Ein Nachweis geringerer Kosten bleibt ausgeschlossen
c. Bei Diesel-Fahrzeugen ist das Betanken mit Bio-Diesel grundsätzlich untersagt.
o) Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten, die durch eine falsche Betankung oder die Verwendung nicht freigegebener Betriebsmittel entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe.
p) Alle während der Mietzeit verursachten Strafzettel, Verwarnungen, Bußgelder, Maut-, Park- oder sonstigen Gebühren trägt der Mieter inclusive anfallenden Nebenkosten .
a. Der Vermieter ist berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Daten des Mieters bzw. Fahrers an die zuständigen Behörden oder Dienstleister weiterzugeben.
q) Der Mieter trägt alle Gebühren für, Fähren, Tunnel- oder Autobahngebühren.
r) Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Mietobjekten (Mobilitätshilfen sowie Zubehör) haftet der Mieter in voller Höhe für die zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Neuanschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert).
a. Ein Abzug „neu für alt“ oder sonstige Abschläge werden ausgeschlossen.
b. Die Neu- bzw. Ersatzbeschaffung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter trägt die hierfür anfallenden Neuanschaffungskosten gemäß den zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Wiederbeschaffungskosten.
§ 5 Vertragsabschluss
Für den Abschluss des Mietvertrags gelten die folgenden Regelungen:
a) Buchungen erfolgen nach Prüfung der Verfügbarkeit und Vollständigkeit.
b) Die Buchung wird erst mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters verbindlich. Vertragsabschlüsse sind digital rechtsverbindlich möglich.
c) Die Reservierungsbestätigung dient lediglich der Eingangsbestätigung und ist keine Buchungsbestätigung. Eine verbindliche Buchung liegt erst nach ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter vor.
d) Kann der Mieter den Nachweis über die im Voraus online geleistete Zahlung für das Mietobjekt sowie die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution nicht durch eine Zahlungsbestätigung, einen Überweisungs- oder Transaktionsbeleg erbringen, besteht kein Anspruch auf Übergabe des Mietobjekts.
e) Die Rechnung wird grundsätzlich digital versendet. Eine Rechnung in Papierform ist auf Wunsch gegen eine Versandpauschale von 3,00 € erhältlich und wird postalisch zugestellt.
f) Eine verbindliche Buchung wird gegenstandslos, sofern das Mietfahrzeug/Mietobjekt nicht spätestens innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt wird oder der Mieter die Buchung unter Berücksichtigung der allgemeinen Stornobedingungen vor Abholung storniert.
g) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Aufwand entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale war. Der Vermieter verzichtet im Übrigen auf die Geltendmachung weitergehender Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Mieter.
h) Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht übergeben werden, verzichtet der Mieter auf weitergehende Schadensersatzansprüche, sofern den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
§ 6 Mietdauer & Rückgabe
Für die Mietdauer und Rückgabe gelten folgen Regelungen:
a) Die Mietdauer richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum und ist verbindlich. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und ist in jedem Fall durch den Mieter rechtzeitig mindesten jedoch 24 Stunden vor Rückgabe, einzuholen.
b) Eine unberechtigte Weiterbenutzung des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes, insbesondere der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
c) Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
d) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus berechtigtem Interesse unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegenden Unzulässigkeiten sowie bei erheblichen Verletzungen vertraglicher Pflichten vor.
e) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
f) Mietdauer laut Vertrag; Überschreitung um mehr als 1 Stunde gilt als zusätzlicher Miettag (Spezialtarife ausgenommen).
g) Wochenpauschalen (7 Tage) und Monatspauschalen (28 Tage) sind während der Mietlaufzeit unveränderbar.
h) Rückgabe am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten.
i) Das Fahrzeug oder Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
j) Das Mietobjekt ist bei Rückgabe in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
a. Erfolgt die Rückgabe in verschmutztem Zustand, berechnet der Vermieter eine zum Zeitpunkt der Rückgabe gültige Reinigungspauschale gemäß Preisliste.
k) Das Mietobjekt ist bei Rückgabe vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
a. Bei Rückgabe des Mietobjekts ohne vollständige Betankung berechnet der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zum jeweils gültigen Kraftstoffpreis sowie eine Aufwandspauschale gemäß der zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Preisliste.
Darüber hinaus wird der für die Betankung erforderliche Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten gemäß Preisliste berechnet.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts bleibt der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe geschuldet. Eine (anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen.
§ 7 Mietpreis, Kaution & Zahlungsbedingungen
Für die Abrechnung gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen:
a) Zahlung ausschließlich per EC-/Kreditkarte oder PayPal; Barzahlung ausgeschlossen
b) Mietpreise ergeben sich aus dem Mietvertrag
c) Kaution ergibt sich aus dem Mietobjekt (e)
d) Gutscheine und Rabattcodes sind zulässig (KEINE Auszahlung möglich)
§ 8 Versicherung (Nur Kraftfahrzeuge)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden mit Abschluss des Mietvertrags verbindlicher Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
a) Im Mietpreis für Kraftfahrzeuge ist eine Standard-Haftpflichtversicherung enthalten.
b) Der Abschluss zusätzlicher Versicherungsleistungen, insbesondere Vollkasko, Teilkasko, Diebstahlschutz, Reifenversicherung, Windschutzscheibenversicherung sowie jede weitere durch freedom-rent e. K.   angebotene Versicherungsleistungen, ist optional und kann gegen gesonderten Aufpreis vereinbart werden.
c) Für optionale Zusatzversicherungen gilt eine Selbstbeteiligung. Umfang, Bedingungen sowie die Höhe der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung.
d) Zusätzliche Versicherungsleistungen gelten ausschließlich, sofern diese vor Mietbeginn gebucht und durch den Vermieter bestätigt wurden.
e) Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei unberechtigter Nutzung, falschen Angaben, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht oder wenn das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag benannten Fahrer geführt wird.
f) Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise zur Begleichung entstandener Schäden und daraus resultierender Kosten zu verwenden und entsprechend zu verrechnen.
§ 9 Stornierung & Vertragsstrafe
Bei Stornierungen gelten verbindlich die nachstehenden Regelungen:
a) Roll-In Fahrzeuge:
a. mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin
b. Vertragsstrafe für die Fristverletzung = Tagesmietpreis (ausgenommen Spezialtarif)
c. Stornogebühr als Aufwendungsersatz = 30 % des gebuchten Miettarifs, mindestens jedoch 45,00 EUR
b) Normale Fahrzeuge / Mietartikel:
a. mindestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin
b. Vertragsstrafe für die Fristverletzung = Tagesmietpreis (ausgenommen Spezialtarif)
c. Stornogebühr als Aufwendungsersatz = 30 % des gebuchten Miettarifs, mindestens jedoch 45,00 EUR
c) Bearbeitung von Verwarnungen, Bußgeldbescheiden, Maut-, Park-, oder sonstigen Gebühren, die dem Vermieter während oder nach der Mietzeit bekannt oder zugestellt werden.
a. Für jeden Bearbeitungsvorgang wird eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR netto berechnet.
d) Unterlässt der Mieter oder der Fahrer die Meldung eines Schadens oder eines Verkehrsunfalls, verpflichtet sich der Mieter für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR.
a. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe tritt neben die Pflicht zur Schadensmeldung.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
§ 10 Lieferung & Versand
a) Die Lieferung von Fahrzeugen ist vom Bestimmungsort aus innerhalb eines Umkreises von 300 km gegen gesonderten Aufpreis möglich.
b) Die Lieferung von Rollstühlen sowie weiteren Miet- und/oder Verkaufsartikeln ist bundesweit innerhalb Deutschlands an den vom Mieter angegebenen Bestimmungsort gegen gesondert berechnete Versand- bzw. Paketkosten und/oder gegen Aufpreis möglich.
§ 11 Meldepflichten
a) Jeder Schaden am Mietobjekt – auch geringfügige Schäden – sowie jeder Verkehrsunfall während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
b) Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust des Führerscheins oder sonstige Umstände, die seine Fahrberechtigung einschränken oder aufheben, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
§ 12 Verhalten bei einem Unfall
Der Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet sich, bei einem Unfall unverzüglich die Polizei zur Feststellung des Unfallhergangs hinzuzuziehen und alle zur Klärung der Schuldfrage erforderlichen Feststellungen am Unfallort eigenverantwortlich zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Zeugen- und Beteiligtenangaben sowie die Anfertigung von Fotos und sonstigen Beweismitteln.
Ein Schuldanerkenntnis oder eine vergleichbare Erklärung darf vom Mieter bzw. Fahrer unter keinen Umständen ohne Hinzuziehung der Polizei am Unfallort abgegeben oder unterzeichnet werden.
Der Vermieter ist sofort telefonisch über den Unfall zu benachrichtigen. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs zu übergeben.
Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, folgende Daten vollständig festzuhalten und dem Vermieter zur Verfügung zu stellen:
a) Personalien und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen
b) Zeitpunkt, Ort, Straße und Unfallhergang
c) amtliche Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
d) polizeiliche Vorgangsnummer bzw. Kennzeichen/Anschrift der Dienststelle (sofern vorhanden)
Verstößt der Mieter oder der Fahrer gegen diese Pflichten, haftet der Mieter dem Vermieter in voller Höhe für daraus entstehende Schäden und Kosten, unabhängig von einer vereinbarten Haftungsbegrenzung.
Dies gilt insbesondere für Nachteile beim Versicherungsschutz, Regressforderungen oder Rückstufungsschäden.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 14 Gerichtsstand & Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis ist – sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist (ausgenommen Minderkaufleute gemäß § 4 HGB) – der Sitz des Vermieters.
§ 15 Best-Price-Garantie
So funktioniert die Best-Price-Garantie
Das Vergleichsangebot muss identisch sein (Datum, Uhrzeit, Strecke, Fahrzeug, Leistungen).
Es muss sich um einen seriösen, öffentlich zugänglichen Anbieter handeln.
Das Angebot muss nachweisbar sein (Link oder Screenshot).
Gültig innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage/Buchung.
Nicht gültig bei Privatangeboten, Auktionen oder Sonderaktionen (z. B. Gutscheine).
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen Treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
Stand: 06.01.2026


 


 
 
 
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